Normen & Doku

Rohrleitungen im Ex-Bereich: ATEX-Grundlagen für die Praxis

Wo brennbare Gase, Dämpfe oder Stäube auftreten können, gelten für Planung, Montage und Instandhaltung von Rohrleitungen besondere Regeln. Wer eine ATEX Rohrleitung plant oder in explosionsgefährdeten Bereichen arbeitet, muss Zoneneinteilung, Zündquellenvermeidung und Freigabeprozesse beherrschen. Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen des Explosionsschutzes aus Sicht des Rohrleitungsbaus: sachlich, praxisnah und ohne juristische Detailtiefe (Stand 2026, im Einzelfall prüfen).

ATEX kurz erklärt: zwei Richtlinien, zwei Adressaten

Hinter dem Begriff ATEX stehen zwei europäische Richtlinien. Die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU richtet sich an Hersteller: Sie regelt, welche Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden dürfen und wie sie zu kennzeichnen sind (Gerätegruppen und Kategorien, etwa II 2G für Zone 1). Die Kategorien sind den Zonen fest zugeordnet: Geräte der Kategorie 1 dürfen in Zone 0 beziehungsweise 20 eingesetzt werden, Kategorie 2 in Zone 1 beziehungsweise 21 und Kategorie 3 in Zone 2 beziehungsweise 22. Für die Auswahl von Pumpen, angetriebenen Armaturen und Messtechnik entlang der Leitung ist diese Zuordnung das zentrale Kriterium. Die Betreiberrichtlinie 1999/92/EG richtet sich an Arbeitgeber und ist in Deutschland vor allem über die Gefahrstoffverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung umgesetzt. Sie verlangt die Beurteilung der Explosionsgefährdung, die Einteilung in Zonen und ein Explosionsschutzdokument.

Für Rohrleitungen ist eine Abgrenzung wichtig: Eine Rohrleitung ohne eigene potenzielle Zündquelle ist in der Regel kein „Gerät“ im Sinne der Produktrichtlinie und trägt keine Ex-Kennzeichnung. Sie ist aber Teil der Anlage im Ex-Bereich und muss so beschaffen sein, dass sie weder zur Quelle explosionsfähiger Atmosphäre noch zur Zündquelle wird. Genau daraus ergeben sich die technischen Anforderungen der folgenden Abschnitte.

Zoneneinteilung: Gas und Staub im Überblick

Explosionsgefährdete Bereiche werden nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen eingeteilt. Für Gase, Dämpfe und Nebel gelten die Zonen 0, 1 und 2, für brennbare Stäube die Zonen 20, 21 und 22:

  • Zone 0 (Gas) und Zone 20 (Staub): explosionsfähige Atmosphäre ist ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden
  • Zone 1 (Gas) und Zone 21 (Staub): explosionsfähige Atmosphäre tritt bei Normalbetrieb gelegentlich auf
  • Zone 2 (Gas) und Zone 22 (Staub): explosionsfähige Atmosphäre tritt bei Normalbetrieb normalerweise nicht und sonst nur kurzzeitig auf

Die Zoneneinteilung ist Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers, gestützt auf technische Regeln wie die TRGS 720 ff. und die Reihe TRBS 2152. Typische Beispiele aus der Praxis: das Innere eines Lösemittelbehälters als Zone 0, der Nahbereich um Abfüll- und Probenahmestellen als Zone 1, das weitere Umfeld dichter Anlagenteile als Zone 2. Für den Rohrleitungsbau zentral: Dauerhaft technisch dichte Rohrleitungen gelten nicht als Freisetzungsquelle; ihr Umfeld muss allein wegen der Leitung keine Ex-Zone sein. Geschweißte Verbindungen erfüllen diese Anforderung konstruktionsbedingt, während lösbare Verbindungen wie Flansche je nach Ausführung, Dichtungssystem und Überwachung bewertet werden müssen. Wer bei der Planung Flanschstellen im Ex-Bereich minimiert und stattdessen schweißt, reduziert damit unmittelbar Freisetzungsquellen und oft auch die Ausdehnung der Zonen.

Was ATEX für Rohrleitungen konkret bedeutet

Im Ex-Bereich muss eine Rohrleitung zwei Dinge zuverlässig leisten: dicht bleiben und keine Zündquelle bilden. Die häufigste rohrleitungsspezifische Zündgefahr ist die elektrostatische Aufladung. Strömende Medien, Reinigungsvorgänge oder Schüttgutförderung können Leitungen und Einbauten aufladen; entlädt sich diese Ladung als Funke, genügt das zur Zündung vieler Gas-Luft-Gemische. Die technischen Regeln, insbesondere die TRGS 727, verlangen deshalb Erdung und Potenzialausgleich aller leitfähigen Teile:

  • Metallische Rohrleitungen durchgängig leitfähig verbinden und erden; Flansche mit isolierenden Dichtungen oder Beschichtungen gegebenenfalls mit Potenzialausgleichsbrücken überbrücken
  • Ableitwiderstände nach Montage messen und dokumentieren, nicht nur unterstellen
  • Bei Instandsetzungen prüfen, ob Erdungsverbindungen wieder hergestellt wurden

Bewährt hat sich ein Erdungs- und Potenzialausgleichsplan, der jede Messstelle eindeutig nummeriert und den zulässigen Ableitwiderstand nennt; er macht die Nachweise bei wiederkehrenden Prüfungen reproduzierbar.

Kurz gesagt ist eine ATEX Rohrleitung keine Sonderbauart, sondern eine sorgfältig geerdete, dichte und dokumentierte Leitung im richtig bewerteten Umfeld. Besondere Vorsicht gilt bei Kunststoffen im Ex-Bereich: Nichtleitende Rohre und Auskleidungen können sich aufladen, ohne die Ladung abzuleiten. Ihr Einsatz ist in Zonen nur eingeschränkt und nach Bewertung zulässig, etwa mit ableitfähigen Werkstoffen oder begrenzten Oberflächen (im Einzelfall prüfen). Hinzu kommen betriebliche Anforderungen: Eine eindeutige Rohrleitungskennzeichnung nach DIN 2403 stellt sicher, dass brennbare Medien vor Arbeitsbeginn zweifelsfrei erkannt werden, und die Dichtheit lösbarer Verbindungen gehört in die wiederkehrende Instandhaltung.

Betreiberpflichten: das Explosionsschutzdokument

Wer Gefahrstoffe einsetzt, aus denen explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann, muss vor Aufnahme der Tätigkeit ein Explosionsschutzdokument nach Gefahrstoffverordnung erstellen. Es hält mindestens fest, welche Explosionsgefährdungen ermittelt und wie sie bewertet wurden, welche Bereiche in Zonen eingeteilt sind, welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen gelten und wie deren Wirksamkeit überprüft wird.

Für den Rohrleitungsbau ist das Dokument in zwei Richtungen relevant. Erstens liefert es die Vorgaben für Planung und Montage: Zonenpläne bestimmen, welche Geräte und Arbeitsverfahren zulässig sind, und die Bewertung „dauerhaft technisch dicht“ setzt Anforderungen an Verbindungstechnik und Prüfumfang. Zweitens muss es nach Änderungen aktuell gehalten werden: Eine neue Leitung, zusätzliche Flanschstellen oder ein geändertes Medium können Freisetzungsquellen und damit die Zoneneinteilung verändern. Zusätzlich verlangt die Betriebssicherheitsverordnung, den Explosionsschutz der Anlage wiederkehrend überprüfen zu lassen; als Höchstfrist gelten sechs Jahre (im Einzelfall prüfen). Betreiber sollten Rohrleitungsprojekte deshalb immer mit einer Aktualisierungsprüfung des Explosionsschutzdokuments verbinden; die dazugehörige Anlagendokumentation (Isometrien, Prüfprotokolle, Erdungsnachweise und die CE-Dokumentation der eingesetzten Druckgeräte) ist die Basis dieser Bewertung.

Arbeiten und Schweißen im Ex-Bereich: Freigaben und Heißarbeitserlaubnis

Montage- und Instandhaltungsarbeiten bringen genau die Zündquellen in den Ex-Bereich, die der Explosionsschutz sonst fernhält: Lichtbogen, Funkenflug, heiße Oberflächen, elektrisch betriebene Werkzeuge. Schweißen, Trennschleifen und Löten sind deshalb in Ex-Bereichen nur nach einem dokumentierten Freigabeverfahren zulässig. Kern ist die schriftliche Erlaubnis für Heißarbeiten (Schweißerlaubnis, Feuererlaubnisschein), wie sie unter anderem die DGUV Information 205-002 beschreibt. Sie legt fest:

  • Ort, Zeitraum und Art der Arbeiten sowie verantwortliche Personen
  • Maßnahmen vor Arbeitsbeginn: Zonen aufheben oder freimessen, Leitungen entleeren, spülen und gegen Wiederbefüllen sichern, brennbare Stoffe entfernen
  • Maßnahmen während der Arbeit: Brandwache, geeignete Löschmittel, laufende Gasfreiheitsmessung
  • Maßnahmen nach Abschluss: Nachkontrolle über einen definierten Zeitraum

In der Praxis bewährt es sich, Schweißarbeiten möglichst aus dem Ex-Bereich herauszuverlagern: Vorfertigung von Spools in der Werkstatt, Einsatz lösbarer Passstücke am Montageort oder zeitliche Entkopplung, bei der Anlagenteile für die Arbeiten außer Betrieb genommen und gasfrei gemacht werden. Welche organisatorischen Schritte nötig sind, wenn Anlagenteile weiterlaufen müssen, beschreibt der Beitrag zur Rohrleitungsmontage im laufenden Betrieb. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige Arbeiten kann der Betreiber Dauerregelungen treffen; im Ex-Bereich ersetzen sie die Freigabe im Einzelfall jedoch nicht. Wichtig für Auftraggeber: Fremdfirmen müssen in das Freigabesystem des Betreibers eingebunden und über Zonen, Medien und Alarmierung unterwiesen sein, bevor die erste Maschine in den Bereich kommt.

Häufige Fragen

Braucht eine Rohrleitung im Ex-Bereich eine ATEX-Kennzeichnung?

In der Regel nein. Die Ex-Kennzeichnung nach 2014/34/EU gilt für Geräte mit eigener potenzieller Zündquelle, etwa Pumpen, Armaturen mit Antrieb oder Messtechnik. Eine passive Rohrleitung fällt normalerweise nicht darunter, muss aber die Schutzmaßnahmen des Betreibers erfüllen, insbesondere Erdung, Potenzialausgleich und Dichtheit. Die Bewertung gehört ins Explosionsschutzdokument.

Wann gilt eine Rohrleitung als dauerhaft technisch dicht?

Als dauerhaft technisch dicht gelten Systeme, die konstruktiv so ausgeführt sind, dass im bestimmungsgemäßen Betrieb keine gefährliche Freisetzung auftritt, etwa geschweißte Leitungen oder besonders qualifizierte lösbare Verbindungen mit entsprechender Überwachung und Instandhaltung. Die Einstufung trifft der Betreiber in der Gefährdungsbeurteilung anhand der technischen Regeln. Sie beeinflusst unmittelbar die Zoneneinteilung im Umfeld der Leitung.

Dürfen Kunststoffrohre im Ex-Bereich eingesetzt werden?

Nur nach Einzelfallbewertung. Nichtleitende Kunststoffe können sich elektrostatisch aufladen und sind deshalb in Zonen nur unter Bedingungen zulässig, etwa als ableitfähige Werkstoffe, mit begrenzten aufladbaren Oberflächen oder außerhalb kritischer Bereiche. Maßgeblich sind die TRGS 727 und das Explosionsschutzdokument des Betreibers.

Wer stellt die Schweißerlaubnis im Ex-Bereich aus?

Die Erlaubnis erteilt der Betreiber beziehungsweise eine von ihm benannte verantwortliche Person, nicht die ausführende Firma. Sie wird je Arbeitsstelle und Zeitraum schriftlich erteilt und setzt voraus, dass die festgelegten Schutzmaßnahmen umgesetzt und kontrolliert sind. Die ausführende Firma bestätigt die Einhaltung und stellt qualifiziertes, unterwiesenes Personal.

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