Das CE-Zeichen auf einem Druckbehälter, einer Rohrleitung oder einer kompletten Baugruppe ist kein Gütesiegel, sondern eine Erklärung: Der Hersteller bestätigt damit, dass das Produkt die einschlägigen EU-Anforderungen erfüllt. Grundlage ist die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. Dieser Beitrag erklärt, wie die CE-Kennzeichnung von Druckgeräten zustande kommt, welche Module es gibt, was bei Baugruppen gilt und welche Dokumente am Ende vorliegen müssen, sachlich und ohne juristische Detailtiefe (Stand 2026, im Einzelfall prüfen).
Was die CE-Kennzeichnung bei Druckgeräten bedeutet
Die CE-Kennzeichnung ist das sichtbare Ergebnis eines ganzen Prozesses, der Konformitätsbewertung. Sie bringt zum Ausdruck, dass ein Druckgerät oder eine Baugruppe die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Druckgeräterichtlinie erfüllt. Die Richtlinie gilt für Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von mehr als 0,5 bar.
Wichtig ist, wer hier in der Pflicht steht: der Hersteller. Im Rohrleitungsbau ist das der Betrieb, der die Leitung oder Baugruppe plant, fertigt, prüft und in Verkehr bringt. Er trägt die Verantwortung dafür, dass die Bewertung korrekt durchlaufen, dokumentiert und durch die CE-Kennzeichnung sichtbar gemacht wird. Diese Verantwortung lässt sich nicht delegieren, auch nicht an eine benannte Stelle, die nur einzelne Schritte prüft.
Wann CE Pflicht ist, und wann nicht
Nicht jedes Druckgerät trägt ein CE-Zeichen. Maßgeblich ist die Gefahrenkategorie, die sich aus Druck, Nennweite (bei Leitungen) und der Einstufung des Mediums ergibt:
- Kategorie I bis IV: Ab Kategorie I sind eine EU-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung Pflicht. Mit steigender Kategorie wächst die Rolle einer benannten Stelle.
- Unterhalb von Kategorie I: Geräte unterhalb der niedrigsten Schwellen fallen unter die gute Ingenieurpraxis (Artikel 4 Absatz 3). Sie sind fachgerecht auszulegen und mit einer Betriebsanleitung zu versehen, tragen aber bewusst kein CE-Zeichen. Eine fälschlich angebrachte CE-Kennzeichnung wäre hier sogar unzulässig.
Die richtige Einstufung steht damit am Anfang jeder Bewertung. Sie sollte früh in der Planung geklärt werden, denn sie bestimmt den gesamten weiteren Aufwand (Stand 2026, im Einzelfall prüfen).
Die Module der Konformitätsbewertung
Die Druckgeräterichtlinie stellt im Anhang III eine Reihe von Modulen bereit. Sie reichen von der reinen internen Fertigungskontrolle bis zur umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung und lassen sich teils kombinieren. Welche Module zulässig sind, hängt von der Kategorie ab.
| Modul | Kurzbeschreibung | Benannte Stelle |
|---|---|---|
| A | interne Fertigungskontrolle | nein |
| A2 | interne Fertigungskontrolle mit überwachten Prüfungen | ja (Überwachung) |
| B | EU-Baumusterprüfung | ja |
| C2 | Konformität mit der Bauart, überwachte Prüfungen | ja |
| D, D1 | Qualitätssicherung Produktion | ja |
| E, E1 | Qualitätssicherung Produkt | ja |
| F | Produktprüfung | ja |
| G | Einzelprüfung | ja |
| H, H1 | umfassende Qualitätssicherung (H1 mit Entwurfsprüfung) | ja |
In den unteren Kategorien kann der Hersteller die Bewertung eigenverantwortlich vornehmen (Modul A). Ab Kategorie II ist in aller Regel eine benannte Stelle eingebunden, deren vierstellige Kennnummer dann neben dem CE-Zeichen erscheint. Die Tabelle ist beispielhaft, die verbindliche Zuordnung ergibt sich aus der Richtlinie (Stand 2026, im Einzelfall prüfen).
Baugruppen: die Gesamtbewertung
Im Anlagenbau entstehen selten Einzelgeräte, sondern Baugruppen: mehrere Druckgeräte, die der Hersteller zu einer funktionalen Einheit zusammenfügt. Für Baugruppen gelten dieselben Pflichten wie für einzelne Druckgeräte, die Bewertung ist aber umfassender. Sie erfolgt als Gesamtbewertung (global conformity assessment) und betrachtet drei Ebenen:
- die Bewertung jedes einzelnen Druckgeräts, das noch keine eigene Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung durchlaufen hat,
- die Bewertung der Zusammenfügung der Komponenten, insbesondere der dauerhaften Verbindungen,
- die Bewertung der Baugruppe als Ganzes gegen das Überschreiten der zulässigen Betriebsgrenzen, etwa über die richtige sicherheitstechnische Ausrüstung.
Die Baugruppe erhält eine eigene Kategorie und eine eigene CE-Kennzeichnung. Für den Rohrleitungsbau heißt das: Eine Leitung kann Teil einer größeren Baugruppe sein, deren Konformität insgesamt nachzuweisen ist. Wer Planung, Fertigung und Prüfung aus einer Hand bezieht, vermeidet an dieser Stelle die typischen Schnittstellenlücken.
Der Weg zur CE-Kennzeichnung
Von der ersten Einstufung bis zum angebrachten CE-Zeichen führt ein nachvollziehbarer Ablauf. Vereinfacht sind das diese Schritte:
- Einstufen: Medium, Druck und Nennweite bestimmen, Fluidgruppe festlegen, Kategorie ermitteln.
- Modul wählen: das für die Kategorie zulässige Konformitätsbewertungsverfahren festlegen, gegebenenfalls eine benannte Stelle einbinden.
- Anforderungen nachweisen: die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllen, in der Praxis über harmonisierte Normen wie die EN 13480 im Rohrleitungsbau oder über das AD 2000-Regelwerk.
- Technische Dokumentation erstellen: sie muss eine Risikoanalyse und alle Nachweise zu Auslegung, Werkstoff, Fertigung und Prüfung enthalten und ist nach dem Inverkehrbringen mehrere Jahre aufzubewahren, üblich sind zehn Jahre (Stand 2026, im Einzelfall prüfen).
- EU-Konformitätserklärung ausstellen: der Hersteller erklärt unter alleiniger Verantwortung die Konformität und unterzeichnet vor dem Inverkehrbringen.
- CE-Kennzeichnung anbringen: sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Gerät, der Baugruppe oder dem Typenschild, bei Beteiligung einer benannten Stelle ergänzt um deren Kennnummer.
Die EU-Konformitätserklärung benennt unter anderem Hersteller und Anschrift, eine Identifizierungsnummer, eine Beschreibung des Geräts oder der Baugruppe, das angewandte Konformitätsbewertungsverfahren, die herangezogenen Normen sowie gegebenenfalls die benannte Stelle. Sie ist das zentrale Dokument, mit dem der Hersteller die Verantwortung übernimmt.
Häufige Fragen
Wer bringt die CE-Kennzeichnung an?
Der Hersteller. Im Rohrleitungsbau ist das der Betrieb, der die Leitung oder Baugruppe plant, fertigt, prüft und in Verkehr bringt. Er stellt die EU-Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung an. Eine benannte Stelle prüft je nach Kategorie einzelne Schritte, übernimmt aber nicht die Herstellerverantwortung.
Braucht jedes Druckgerät eine CE-Kennzeichnung?
Nein. Geräte unterhalb der niedrigsten Kategorie fallen unter die gute Ingenieurpraxis nach Artikel 4 Absatz 3. Sie werden fachgerecht ausgeführt und mit Betriebsanleitung übergeben, tragen aber kein CE-Zeichen. Erst ab Kategorie I sind Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung Pflicht (Stand 2026, im Einzelfall prüfen).
Wie wird eine Baugruppe gekennzeichnet?
Eine Baugruppe durchläuft eine Gesamtbewertung, die die einzelnen Druckgeräte, ihre Zusammenfügung und die Absicherung gegen das Überschreiten der Betriebsgrenzen umfasst. Sie erhält eine eigene Kategorie und eine eigene CE-Kennzeichnung, unabhängig davon, ob einzelne Komponenten bereits gekennzeichnet waren.
Wann ist eine benannte Stelle erforderlich?
In den unteren Kategorien kann der Hersteller die Bewertung eigenverantwortlich vornehmen. Ab Kategorie II ist regelmäßig eine benannte Stelle einzubinden, die Fertigung, Qualitätssystem oder Bauteil prüft. Ihre Kennnummer erscheint dann neben dem CE-Zeichen. Die konkrete Anforderung ergibt sich aus der Kategorie.