Schweißtechnik

Schweißrauch beim Edelstahlschweißen: Gefährdung und Absaugung

Beim Schweißen von Chrom-Nickel-Stählen entstehen Rauche, die krebserzeugende Bestandteile enthalten können, eine wirksame Schweißrauch Absaugung ist deshalb keine Komfortfrage, sondern Pflicht. Wer als Betreiber oder Schweißaufsicht schweißtechnische Arbeiten verantwortet, muss die Gefährdung beurteilen, Maßnahmen in der richtigen Rangfolge festlegen und die Vorsorge organisieren. Dieser Beitrag fasst zusammen, was beim Edelstahlschweißen im Rauch steckt, was die TRGS 528 fordert und wie eine praxistaugliche Absaugung aussieht.

Was beim Schweißen von CrNi-Stählen im Rauch steckt

Schweißrauch besteht aus feinsten Partikeln, die überwiegend aus dem Zusatzwerkstoff und zu einem kleineren Teil aus dem Grundwerkstoff stammen. Der Großteil der Partikel ist alveolengängig, dringt also bis in die Lungenbläschen vor. Beim Schweißen hochlegierter Chrom-Nickel-Stähle kommen zu dieser allgemeinen Staubbelastung besonders kritische Komponenten hinzu:

  • Chrom(VI)-Verbindungen gelten als krebserzeugend. Sie entstehen vor allem beim Lichtbogenhandschweißen mit umhüllten Stabelektroden und beim Schweißen mit hochlegierten Fülldrähten, in geringerem Umfang auch bei anderen Lichtbogenprozessen an CrNi-Stahl.
  • Nickeloxide sind ebenfalls als krebserzeugend eingestuft. Sie treten verstärkt beim MIG-Schweißen sowie beim Schweißen von Nickel und Nickelbasislegierungen auf.
  • Ozon bildet sich durch die UV-Strahlung des Lichtbogens, gerade beim WIG- und MIG-Schweißen an reflektierenden Oberflächen wie Aluminium und blankem Edelstahl.

Für die Bewertung der Exposition gilt der allgemeine Arbeitsplatzgrenzwert für die alveolengängige Staubfraktion von 1,25 mg/m³ nach TRGS 900 als Obergrenze, zusätzlich sind die stoffspezifischen Beurteilungsmaßstäbe für Chrom(VI) und Nickelverbindungen einzuhalten. Ein eigener Grenzwert für „Schweißrauch“ als Summenwert existiert nicht, die Beurteilung erfolgt immer über die Einzelkomponenten und die Staubfraktion.

Wichtig für die Praxis: Die Emission hängt stark vom Verfahren ab. Das WIG-Schweißen erzeugt um Größenordnungen weniger Rauch als das MAG-Schweißen mit Fülldraht oder das Lichtbogenhandschweißen, weil kein Zusatzwerkstoff im Lichtbogen zerstäubt wird. Einen systematischen Vergleich der Verfahren bietet der Beitrag MAG oder WIG-Schweißen.

TRGS 528 und die Maßnahmenrangfolge

Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ konkretisiert die Gefahrstoffverordnung für alle thermischen Prozesse vom Schweißen über das Schneiden bis zum Löten. Kern der Regel ist die Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber muss vor Aufnahme der Arbeiten ermitteln, welche Stoffe in welcher Menge entstehen, und daraus Schutzmaßnahmen ableiten. Dabei gilt die bekannte Maßnahmenrangfolge, die nicht übersprungen werden darf:

  • Substitution und Verfahrenswahl: emissionsarme Prozesse bevorzugen, also etwa WIG statt MAG, wo es die Aufgabe erlaubt, emissionsarme Zusatzwerkstoffe wählen, Parameter optimieren und Schweißnähte konstruktiv minimieren.
  • Technische Maßnahmen: Erfassung der Rauche an der Entstehungsstelle durch Absaugung, ergänzt durch technische Raumlüftung.
  • Organisatorische Maßnahmen: Trennung von Arbeitsbereichen, Begrenzung der Exposition weiterer Beschäftigter, Reinigung mit staubbindenden Verfahren statt Abblasen mit Druckluft.
  • Persönliche Schutzausrüstung: Atemschutz, beim länger dauernden Schweißen vorzugsweise gebläseunterstützte Systeme mit Helmintegration, als letzte und ergänzende Stufe.

Bei krebserzeugenden Bestandteilen wie Chrom(VI) und Nickeloxid gilt zusätzlich das Minimierungsgebot: Auch unterhalb von Beurteilungsmaßstäben muss die Exposition so weit wie technisch möglich gesenkt werden. Für die Luftrückführung abgesaugter Luft in den Arbeitsraum stellt die TRGS 528 besondere Anforderungen, zulässig ist sie bei krebserzeugenden Stoffen nur mit geprüften Geräten der Schweißrauchabscheideklasse W3, im Einzelfall prüfen.

Schweißrauch Absaugung richtig auslegen

Die wirksamste technische Maßnahme ist die Erfassung des Rauchs dort, wo er entsteht, bevor er die Atemzone des Schweißers erreicht. Der Rauch steigt mit der Thermik über der Naht auf und zieht ohne Erfassung direkt am Schweißerhelm vorbei. Für die Schweißrauch Absaugung stehen mehrere Systeme zur Verfügung, die sich in Erfassungsgrad und Flexibilität unterscheiden:

  • Brennerintegrierte Absaugung: Die Erfassung sitzt direkt am Brenner und wandert mit der Schweißstelle mit. Beim MAG-Schweißen ist sie Stand der Technik und erreicht hohe Erfassungsgrade.
  • Absaugdüsen und Trichter nahe der Schweißstelle: Hochvakuumsysteme mit Schlitz- oder Trichterdüse, die im Abstand weniger Zentimeter zur Naht positioniert werden, geeignet auch für WIG-Arbeitsplätze.
  • Absaugarme und Erfassungshauben: Niedervakuumsysteme mit größerem Erfassungsbereich, wirksam nur, wenn der Arm konsequent nachgeführt wird, was in der Praxis die häufigste Schwachstelle ist.
  • Absaugtische und Schweißkabinen: sinnvoll für wiederkehrende Arbeiten an kleinen Bauteilen in der Vorfertigung.
  • Raumlufttechnische Anlagen: Schichtlüftung oder Hallenabsaugung als Ergänzung, sie schützen die Umgebung, ersetzen aber die Erfassung an der Quelle nicht.

Bei mobilen Absauggeräten lohnt der Blick auf die Schweißrauchabscheideklasse: Geräte der Klasse W3 sind für Rauche mit krebserzeugenden Bestandteilen wie Chrom(VI) und Nickeloxid ausgelegt und damit die richtige Wahl für das Edelstahlschweißen. Auf Baustellen und in engen Räumen, etwa beim Schweißen in Behältern, verschärfen sich die Anforderungen: Dort sind mobile Absauggeräte, Zwangsbelüftung und gegebenenfalls umgebungsluftunabhängiger Atemschutz zu kombinieren, außerdem ist die Freimessung der Atmosphäre zu organisieren.

Brennernahe Absaugung beim WIG-Schweißen

Das WIG-Verfahren gilt zu Recht als emissionsarm, ganz ohne Maßnahmen kommt es trotzdem nicht aus. Zum einen entsteht auch beim WIG-Schweißen von CrNi-Stahl und Nickelbasislegierungen Rauch mit kritischen Bestandteilen, zum anderen ist die Ozonbildung durch den offenen Lichtbogen nicht zu unterschätzen. Die Besonderheit: Eine zu stark oder falsch positionierte Absaugung kann die Schutzgasabdeckung beim Edelstahlschweißen stören und damit Poren und Anlauffarben verursachen.

Bewährt hat sich deshalb eine brennernahe Erfassung mit Augenmaß:

  • Abstand und Ausrichtung: Die Erfassungsdüse wird seitlich hinter der Schweißrichtung platziert, so nah wie möglich, ohne die Gasglocke zu beeinflussen. Ein einfacher Test mit Prüfnaht und Sichtkontrolle der Anlauffarben zeigt, ob die Einstellung passt.
  • Hochvakuum mit kleiner Düse ist beim WIG meist besser geeignet als großvolumige Arme, weil sich die Erfassung präzise dosieren lässt.
  • Nachführung organisieren: Bei Positionswechseln an Rohrnähten muss die Erfassung mitwandern, sonst sinkt der Erfassungsgrad drastisch.

Ob die Maßnahmen wirken, belegt letztlich nur die Wirksamkeitskontrolle: Arbeitsplatzmessungen oder die Anwendung verfahrens- und stoffspezifischer Kriterien, dokumentiert in der Gefährdungsbeurteilung. Gut eingestellte Erfassung und saubere Nahtqualität schließen sich dabei nicht aus, sie sind zwei Seiten derselben Sorgfalt.

Pflichten des Betreibers und arbeitsmedizinische Vorsorge

Die Verantwortung für den Schutz der Beschäftigten liegt beim Arbeitgeber und lässt sich nicht auf den Schweißer abwälzen. Zu den Kernpflichten gehören:

  • Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung vor Aufnahme der Tätigkeit, fortzuschreiben bei geänderten Werkstoffen, Verfahren oder Arbeitsbedingungen.
  • Betriebsanweisung und Unterweisung: arbeitsplatzbezogen, vor Erstaufnahme und danach mindestens jährlich, inklusive der richtigen Nutzung der Absaugung.
  • Wirksamkeitskontrolle der technischen Maßnahmen und Wartung der Absauggeräte einschließlich Filterwechsel nach Herstellervorgabe.
  • Expositionsverzeichnis: Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen wie Chrom(VI) und Nickeloxid ist ein Verzeichnis der exponierten Beschäftigten zu führen und lange aufzubewahren.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge: Je nach Höhe und Art der Exposition ist Pflichtvorsorge zu veranlassen oder Angebotsvorsorge anzubieten, bei krebserzeugenden Stoffen zusätzlich nachgehende Vorsorge nach Ende der Tätigkeit. Die Zuordnung trifft die Gefährdungsbeurteilung, im Zweifel gemeinsam mit dem Betriebsarzt.

Wer keine eigene Messkompetenz im Haus hat, kann Arbeitsplatzmessungen durch akkreditierte Messstellen durchführen lassen und die Ergebnisse als Wirksamkeitsnachweis in der Gefährdungsbeurteilung hinterlegen. Auch die Berufsgenossenschaften unterstützen mit Handlungshilfen und praxisnahen Empfehlungen zur Auswahl der Absaugtechnik.

Für Instandhalter und Fremdfirmen in Industriebetrieben gilt: Der Auftraggeber muss schweißtechnische Arbeiten koordinieren, Bereiche freigeben und sicherstellen, dass auch Beschäftigte in der Umgebung nicht gefährdet werden. Eine dokumentierte Abstimmung vor Arbeitsbeginn erspart Diskussionen und schützt beide Seiten.

Häufige Fragen

Warum ist Schweißrauch bei Edelstahl gefährlicher als bei unlegiertem Stahl?

Beim Schweißen von Chrom-Nickel-Stählen können krebserzeugende Chrom(VI)-Verbindungen und Nickeloxide in den Rauch übergehen, die bei unlegiertem Stahl nicht auftreten. Für diese Stoffe gilt das Minimierungsgebot, die Anforderungen an Absaugung und Vorsorge sind entsprechend höher. Die allgemeine Belastung durch alveolengängigen Staub kommt in beiden Fällen hinzu.

Reicht die geringe Rauchentwicklung beim WIG-Schweißen als Schutz aus?

Das WIG-Verfahren emittiert deutlich weniger Rauch als MAG oder Lichtbogenhandschweißen, es bleibt aber eine Belastung durch Ozon und, je nach Werkstoff, durch Nickeloxide. Die Gefährdungsbeurteilung muss auch beim WIG-Schweißen technische Maßnahmen prüfen, insbesondere bei langen Schweißzeiten und in engen Räumen. Eine brennernahe Erfassung mit Rücksicht auf die Gasglocke ist meist gut umsetzbar.

Darf abgesaugte Luft wieder in die Halle zurückgeführt werden?

Bei Schweißrauchen mit krebserzeugenden Bestandteilen ist die Luftrückführung nur zulässig, wenn bauartgeprüfte Geräte der Schweißrauchabscheideklasse W3 eingesetzt werden. Bei anderen Schweißrauchen gelten abgestufte Anforderungen nach TRGS 528. Filterstandzeiten und Wartung nach Herstellervorgabe sind Voraussetzung dafür, dass die Abscheideleistung erhalten bleibt.

Wann ist arbeitsmedizinische Vorsorge für Schweißer Pflicht?

Pflichtvorsorge ist unter anderem zu veranlassen, wenn die Exposition gegenüber Schweißrauchen die maßgeblichen Beurteilungswerte überschreitet oder Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen ohne sicher eingehaltene Grenzwerte vorliegen. Wird die Exposition sicher eingehalten, ist Angebotsvorsorge anzubieten. Die konkrete Einstufung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, bei krebserzeugenden Stoffen kommt die nachgehende Vorsorge hinzu.

Schweißarbeiten mit MKH sicher umsetzen

MKH Process Piping Systems führt Schweißarbeiten an Edelstahl- und Sonderwerkstoffleitungen mit qualifizierten Verfahren, geschultem Personal und durchdachtem Arbeitsschutz aus, in der Vorfertigung ebenso wie auf der Baustelle. Mehr zu unserem emissionsarmen Kernverfahren lesen Sie auf der Seite WIG-Schweißen. Sprechen Sie uns über das Kontaktformular an, wenn Sie Schweißarbeiten in Ihrer Anlage sicher und regelkonform umsetzen wollen.